Erfurt – Der Thüringer Justizausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung intensiv mit den rechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren befasst. Ralph Hutschenreuther, parlamentarischer Geschäftsführer der neuen Fraktion „Thüringen gerecht“, bezeichnete die Sitzung rückblickend als „parlamentarische Sternstunde“, da das komplexe Thema auf beispiellos hohem Niveau diskutiert worden sei. Renommierte Rechtsexperten wie Professor Dr. Alexander legten dabei sachlich dar, dass die objektiven Voraussetzungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens ihrer Ansicht nach bereits vorliegen.
Zwar äußerten andere geladene Gäste wie Hans-Georg Maaßen deutliche Zweifel an den Erfolgsaussichten, die Letztentscheidung über ein Verbot obliegt jedoch ohnehin dem Bundesverfassungsgericht. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte die Einladung von Hape Kerkeling, der explizit nicht als Jurist, sondern als Nachfahre eines Holocaust-Überlebenden sprach. Hutschenreuther verteidigte dessen in den sozialen Medien attackierten Auftritt, da Kerkeling mit seiner empathischen Perspektive eindringlich vor den Gefahren einer verfassungswidrigen Partei gewarnt habe.
Die AfD-Fraktion selbst habe laut dem Juristen Hutschenreuther während der Anhörung die Gelegenheit ungenutzt gelassen, die juristischen Argumente der Verbotsbefürworter stichhaltig zu widerlegen. Voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung Mitte November wird der Justizausschuss die Ergebnisse auswerten und eine abschließende Empfehlung an das Thüringer Plenum richten. Dort wird darüber entschieden, ob das Parlament einem Antrag der Linken folgt, um eine Bundesratsinitiative zur Einleitung des Prüfverfahrens auf den Weg zu bringen. Auch wenn ein solcher Beschluss für die Landesregierung rechtlich nicht bindend wäre, sieht Hutschenreuther darin ein unverzichtbares politisches Signal des Landtags.